Im Internet können Betroffene auf vielfältige Weise angegriffen und in ihren Rechten verletzt werden. Beleidigungen, Verleumdungen, Falschdarstellungen und Mobbing stellen nur einen Teil des Spektrums dar, in dem andere Internetnutzer die Opfer herabsetzen und verletzen können.
Ein junges Rechtsgebiet
Aus juristischer Sicht ist das Internet noch ein relativ junges Medium, für das neue Regeln geschaffen werden mussten und müssen. Soweit der Gesetzgeber untätig bleibt ist es an den Gerichten, nachvollziehbare Maßstäbe zu entwickeln mit denen über das Vorliegen rechtswidrigen Handelns und über die Rechte der Betroffenen entschieden werden kann. Schon aufgrund des langen Instanzenzugs vom Amts- über die Landgerichte bis hin zum Bundesgerichtshof und in besonders gelagerten Fällen zum Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH dauert dieser Prozess schon Jahre und Jahrzehnte. Dabei ist in vielen Bereichen schon eine gesicherte Rechtsprechung entwickelt und Klarheit hergestellt worden.
Beispiele für Angriffe im Internet
Juristisch relativ klar sind Fälle offensichtlicher Beleidigungen, so genannter "Formaleidigungen". Davon spricht man immer dann, wenn Worte verwendet werden, die nicht der Auseinandersetzung einem Thema, sondern nur der Herabsetzung des Opfers dienen. (z.B. Ars..l..h). Die Verwendung solcher Begriffe in Bezug auf eine konkrete Person ist nicht vom Recht des Angreifers auf freie Meinungsäußerung umfasst.
Das Gleiche gilt für falsche Tatsachenbehauptungen. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben mehrfach entschieden, dass das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht dazu dienen kann, falsche Behauptungen zu verbreiten, die heute gerne "Fake News" genannt werden.
Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen findet man häufig in den sozialen Netzwerken wie Facebook, aber auch in anderen Internetforen und Plattformen. Hier hat das Opfer mehrere Handlungsmöglichkeiten und Ansprüche. So haben wir beispielsweise die Ansprüche von Opfern in diesen Fällen gegenüber Facebook, Google und namhaften anderen Betreibern gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich geltend gemacht.
Daneben bestehen gegen den Täter selbst Unterlassungs-und Schadensersatzansprüche, welche wir regelmäßig im Wege der Abmahnung und erforderlichenfalls der einstweiligen Verfügung geltend machen durchsetzen. Hier sind problematisch vor allem die Fälle, in denen der Täter unter falschem Namen oder gänzlich anonym postet. Hier sind wir auch bei der Ermittlung des Namens und der Anschrift behilflich.
Auch Unternehmen können Opfer solcher Angriffe werden, die sowohl in Form von gezielten Falschbewertungen (z.B. bei Google oder auf Bewertungsplattformen), als auch durch schlichte Beleidigungen oder falsche Behauptungen, bis hin zu gezielten Kampagnen von Wettbewerbern reichen können.
Unternehmer und Unternehmen haben ebenfalls Löschungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die sich neben dem allgemeinen Zivilrecht auch aus wettbewerbsrechtlichen Regelungen ergeben können. Auch hier sind Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung und erforderlichenfalls gerichtliche Schritte im einstweiligen Rechtsschutz und effektive Möglichkeiten, die eigene Rechtsposition zu wahren.
Auch der Bereich des Mobbings erfordert spezielle Aufmerksamkeit, da sich Mobbing in der Regel nicht nur im Internet, sondern oft auch im realen Leben abspielt. Mobbing Opfer benötigen einen besonders intensiven und kurzfristigen Schutz, der sich oft nicht nur auf juristische Maßnahmen beschränkt.
Was ist zu tun?
In allen diesen Fällen können wir helfen.
Bitte beachten Sie die folgenden beiden Tipps:
1. Die gegen Sie oder Ihr Unternehmen gerichteten Angriffe sollten Sie unbedingt dokumentieren, zum Beispiel indem sie Screenshots anfertigen, auf denen möglichst auch das Datum und die Uhrzeit erkennbar ist. Das dient der Beweissicherung für den Fall einer Streitigkeit.
2. Warten Sie nicht zu lange, bis Sie den Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren. Derartige Angriffe nehmen häufig an Intensität zu verbreiten sich auch über andere Plattformen, wenn der Angreifer nicht spürt dass Sie sich wehren. Je mehr Einträge er im Internet produziert, desto mehr schadet Ihnen dies, weil die Angriffe natürlich über Google mit ihrem Namen in Verbindung gebracht und von Freunden, Bekannten und potentiellen Kunden gelesen werden.
Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie, wie wir die negativen Beiträge aus dem Netz entfernen lassen können und wie man am schnellsten und effektivsten gegen den Angreifer vorgeht. In Abstimmung mit Ihnen leiten wir schnell die notwendigen Schritte ein.
SO WIRD´S GEMACHT.
Stephan Stiletto
- Rechtsanwalt -
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