Verträge mit langer Laufzeit wirken auf Wirtschaftsunternehmen anfangs häufig verlockend. Sie bieten langfristige Planungssicherheit zu vermeintlich guten Konditionen.
Aber Dinge ändern sich. Sei es das unvorhersehbar niedrige Zinsniveau, über das sich Häuslebauer ärgern, die vor vielen Jahren zu meist deutlich höheren Zinsen Kredite aufgenommen haben, oder die wirtschaftlich nach der Corona-Krise besonders schwierige Situation, die zum Beispiel die Miete für ein Ladenlokal oder eine Fertigungshalle für den Unternehmer als kaum noch tragbar erscheinen lässt.
„pactas sunt servanda“
Der alte römische Rechtsgrundsatz, der besagt, dass Verträge in der abgeschlossenen Form zu erfüllen sind, hat auch im deutschen Zivilrecht seine Gültigkeit. Gerade Unternehmer sind an unüberlegt eingegangene Verträge in der Regel für die gesamte vereinbarte Laufzeit gebunden.
Verbrauchern bieten sich manchmal außerordentliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel der sogenannte „Widerrufsjoker“, der aufgrund aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs manchem Bürger den vorzeitigen und preiswerten Ausstieg aus Darlehensverträgen ermöglicht.
Aber auch für Unternehmer kann sich die Möglichkeit für einen vorzeitigen Ausstieg aus einem längerfristigen Vertrag ergeben. Bei schlagartig eintretenden und unvorhersehbaren Ereignissen können die Regelungen der sogenannten „Störung der Geschäftsgrundlage“ eine nachträgliche Anpassung der vertraglichen Bedingungen oder sogar ein außerordentliches Kündigungsrecht auslösen. Langfristige Franchiseverträge, Miet- oder Eventverträge haben wir auf diese Weise für unsere Mandanten schon erfolgreich beendet.
Aufhebungsvertrag
Ganz außer Acht lassen sollte man auch eine weitere Möglichkeit nicht, die bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich immer möglich ist: Den Aufhebungsvertrag. Wenn man durch geschickte Verhandlung und eine überlegte Strategie die Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung eines Vertrages auch auf Seiten des anderen Vertragspartners erreichen kann, ist dieser Weg häufig eine gute Alternative dazu, den oft noch jahrelang laufenden Vertrag weiterhin erfüllen zu müssen.
Ihre Möglichkeiten
Gerne prüfen wir Ihre vertragliche Ausgangssituation und die Besonderheiten ihres Falles und beraten Sie anschließend hinsichtlich der Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. Erforderlichenfalls setzen wir ihre Rechte und Interessen in Vertragsverhandlungen mit der Gegenseite oder vor den zuständigen Gerichten effektiv durch.
Eine Überprüfung ihrer Möglichkeiten ist immer besser, als eine uninformierte Entscheidung zu treffen. Sie sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsalternativen kennen.
Gerne beraten wir Sie bezüglich ihrer speziellen vertragsrechtlichen Situation.
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