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  • Stephan Stiletto

Externer Syndikus: Ihre eigene Rechtsabteilung?!

Aktualisiert: 29. Mai 2023

Auch mittelständische Unternehmen und Soloselbständige hätten im Tagesgeschäft gerne einen „kurzen Draht“ zu ihrem Unternehmensjuristen. Oft haben sie aber die Vorstellung, sich das nicht leisten zu können. Der externe Syndikus kann eine attraktive Lösung sein, aber was ist das überhaupt?



Was ist ein externer Syndikus?

Begriffe wie „Justiziar“, „Syndikus“ „Wirtschaftsjurist“ usw. werden in der Praxis oft durcheinandergebracht oder sogar synonym verwendet. Deshalb möchte ich deren Bedeutung zunächst klarstellen:





  • Justiziar

Bei einem Justiziar (oder Justitiar) handelt es sich in der Regel um einen Rechtsberater, der zum Beispiel bei einer Behörde oder bei einem Unternehmen, einer Bank oder einem Verband als Angestellter ohne gesonderte Zulassung der Rechtsanwaltskammer arbeitet Für die Tätigkeit eines Justiziars gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung. Arbeitgeber verlangen üblicherweise ein mit der Ersten juristischen Prüfung abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-Jurist, Master of Laws (LL.M.)), zumindest jedoch einen akademischen Abschluss als Wirtschaftsjurist (siehe unten)

Ein Justiziar muss daher keinen Abschluss besitzen, der wie bei einem Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt in zwei bestandenen Staatsexamina besteht.


  • Syndikus(anwalt)

Als klassischen Syndikus bezeichnet man einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt, der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber wie einem Unternehmen, Verband, einer Berufsständischen Körperschaft oder einer Stiftung beschäftigt ist. Der Syndikus unterliegt im deutschen Recht dem Berufsrecht der Rechtsanwälte bzw. Patentanwälte mit allen Rechten und Pflichten. Die Bezeichnung als Syndikus erfordert also das Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Klassische interne Syndikusrechtsanwälte beraten ihren Arbeitgeber z.B. in unternehmensbezogenen Fragen bezüglich Mitarbeitern, Kunden und Dritten. Klassische Rechtsfelder sind etwa das Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Haftungs- oder Versicherungsfragen. Die gerichtliche Vertretung Ihres eigenen Arbeitgebers ist Ihnen jedoch untersagt.


  • (Dipl.) Wirtschaftsjurist

Wirtschaftsjurist ist die Bezeichnung eines Hochschulabschlusses, der von Universitäten und Fachhochschulen vergeben wird. Der Abschluss wird durch eine Zusatzqualifikation erworben oder mit den Abschlüssen Diplom-Wirtschaftsjurist, Bachelor of Laws oder Master of Laws o.Ä. als eigener Hochschulabschluss z.B. des Studiengangs Wirtschaftsrecht angeboten. Eine Zulassung zum Rechtsanwalt ist also in vielen Fällen nicht erforderlich und auch nicht vorhanden.

Dabei muss man sich klar machen, dass die Vertretung von Unternehmen vor Gerichten, z.B. Landgerichten, Oberlandesgerichten von wenigen Ausnahmen abgesehen nur von zugelassenen Rechtanwälten mit beiden Staatsexamina geleistet werden darf. Ein klassischer Syndikusrechtsanwalt darf aber gerade seinen Arbeitgeber in der Regel nicht vor solchen Gerichten vertreten, bei denen Anwaltszwang besteht.


Aber was ist dann ein externer Syndikus?

Dem neueren Modell des externen Syndikusanwalts begegnet man in den letzten Jahren immer häufiger, auch wenn die Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt und deren Verwendung nicht einheitlich geregelt ist.


Man versteht darunter einen zugelassenen Rechtsanwalt, der nicht bei einem Unternehmen angestellt ist. Die Rechtsabteilung bzw. Stelle als Syndikusanwalt ist sozusagen „outgesourct“ und an einen externen Volljuristen vergeben worden. Viele Beschränkungen der oben genannten, anderen Typen eines Rechtsberaters bestehen in diesem Falle gerade nicht.


Was bedeutet das konkret für den Unternehmer?

Das Modell erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Das liegt daran, dass dieses Model neben Flexibilität weitere erhebliche Vorteile für den Auftraggeber bietet, zum Beispiel:

  • Kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz, das Mandatsverhältnis ist für beide Seiten einfach kündbar;

  • Der externe Syndikusanwalt kann – im Gegensatz zu klassischen „inhouse“ – Syndikusanwalt - auch seinen Auftraggeber vor Gericht vertreten;

  • Die Bezahlung für außergerichtliche Tätigkeiten kann flexibel vereinbart werden;

  • Faktoren wie Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, Bezahlung im Krankheitsfall und Urlaub des Rechtsanwalts unterliegen nicht den Beschränkungen des deutschen Arbeitsrechts und sind verhandelbar und können gestaltet werden;

Aus diesen Gründen praktiziert unsere Kanzlei dieses Modell bereits seit vielen Jahren mit mehreren Unternehmen im In- und Ausland, die uns als ihre externe Rechtsabteilung ansehen und auch so einsetzen. Wir sind unproblematisch Ansprechpartner dieser Mandanten in allen rechtlichen Fragen und ziehen erforderlichenfalls, zum Beispiel bei „exotischen“ Rechtsgebieten, externe Rechtsanwälte bei und koordinieren deren Tätigkeit.

Die Bezahlung kann – nach einer Kennenlernphase bei neuen Mandanten – zum Beispiel durch Festlegung eines individuellen monatlichen Pauschalbetrages, aber auch zeitabhängig oder durch im Voraus vereinbarte Fallpauschalen gestaltet werden. Das ist transparent und für beide Seiten planbar.


Erreichbarkeit und Außenauftritt des Rechtsanwalts im Namen des Unternehmens können zum Beispiel durch eigene Emailadressen oder spezielle Telefonnummern individuell gestaltet werden.


Auf Dauer zeigt sich erfahrungsgemäß ein großer Vorteil einer so engen Zusammenarbeit: Unsere detaillierte Kenntnis des Auftraggebers als langjähriger externer Syndikusanwalt führt z.B. bei Vertragsgestaltungen und in Verhandlungen dazu, dass wir die Unternehmenskultur des Auftraggebers, dessen Sichtweisen und Prioritäten gut kennen, Prozesse und Strukturen optimieren und „auf Zuruf“ im Tagesgeschäft als Ansprechpartner der Geschäftsführung bereitstehen können.


Wenn auch Sie Interesse an einer möglichen Zusammenarbeit mit uns in diesem Sinne haben, vereinbaren Sie doch einfach ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Gemeinsam erörtern wir dann die bestehenden Möglichkeiten.


So wird´s gemacht.


Stephan Stiletto

- Rechtsanwalt -


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