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  • Stephan Stiletto

Designs und Urheberrechte - wie kann ich mich schützen ?

Aktualisiert: 11. März 2023

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Design und einem Urheberrecht.

Vereinfacht könnte man sagen, dass ein Urheberrecht ohne Eintragung in ein Register entsteht und zwar in dem Moment, in dem der Urheber ein Werk schafft und dabei ein gewisses Maß an Kreativität entwickelt hat. Mit einem solchen Werk darf der Urheber nach eigenem Ermessen verfahren , er kann also damit Geld verdienen und anderen Menschen das Recht einräumen, das Werk zu nutzen.


Im Unterschied dazu entsteht ein schutzfähiges Recht an einem Design erst, wenn dieses zur Eintragung in ein Register, zum Beispiel beim Deutschen Patent und Markenamt angemeldet wird. Gegen Bezahlung räumt das Markenamt dem Anmelder dann für eine gewisse Zeit ein Monopol an dem Design ein.


Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Fahrzeugen, Stoffen, Ziergegenständen oder gezeichneten Symbolen. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Stiftes.


Was hilft mir ein Urheberrecht oder ein Design?

Der Inhaber eines Urheberrechts bzw. der Inhaber eines Designs kann andere von der Nutzung des Werkes ausschließen, er kann es wirtschaftlich nutzen. Diese Nutzung kann darin bestehen, dass er das Werk zum Beispiel selbst als Logo, als Produkt oder zum Beispiel als Gestaltung für ein Ladenlokal verwendet. Verstößt jemand gegen dieses Recht, in dem er es nachahmt und selbst ein verwechslungsfähiges Werk benutzt, so kann der Inhaber vom Verletzer vor allem Schadensersatz und Unterlassung fordern.


Eine andere Verwendungsmöglichkeit für ein solches Schutzrecht ist es, einem Dritten die Nutzung des Werkes gegen Zahlung einer sogenannten Lizenzgebühr zu erlauben. Dazu räumte Inhaber dem Lizenznehmer sogenannten Nutzungsrechte ein.

Verletzung von Schutzrechten


Natürlich kommt es immer wieder vor, dass jemand versehentlich oder absichtlich ein solches Schutzrecht verletzt. Die Folge ist dann in der Regel eine Abmahnung, mit der der Berechtigte den Verletzer auffordert, innerhalb kurzer Frist die Verletzungshandlung sofort einzustellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die Kosten der Abmahnung zu erstatten und Auskunft darüber zu geben, in welchem Umfang das Schutzrecht vermarktet wurde.


Nicht selten landen solche Streitigkeiten vor Gericht, weil der Verletzer die Rechte des Abmahnenden das nicht anerkennt oder nicht weiß, wie er richtig reagieren soll.

Was tun bei einer Schutzrechtverletzung?

Wir können Ihnen helfen. Seit Jahren verteidigen wir Unternehmen und Unternehmer gegen rechtswidrige Abmahnungen oder helfen Ihnen, die Kosten einer versehentlichen Schutzrechtsverletzung so gering wie möglich zu halten.

Wenn uns Mandanten mitteilen, dass ihre eigenen Schutzrechte verletzt wurden, sprechen wir Abmahnungen aus und setzen ihre Rechte erforderlichenfalls vor Gericht durch.

Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Eintragung von Schutzrechten wie Designs, Marken oder Gebrauchsmustern.

Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


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