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  • Stephan Stiletto

Auf eine Abmahnung richtig reagieren

Aktualisiert: 29. Mai 2023

Der Begriff der Abmahnung....

...meint die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen. Am weitesten verbreitet sind Abmahnungen im Arbeitsrecht (um die es in diesem Artikel nicht gehen soll) und Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen, also wegen der behaupteten Missachtung einer Marke, eines Designs, eines Patents oder Urheberrechts. Auch im Wettbewerbsrecht oder zum Beispiel bei angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie dem Recht am eigenen Bild, dem Namensrecht oder bei Verletzungen der Ehre werden in der Praxis häufig Abmahnungen ausgesprochen.


Warum wird man abgemahnt?

Abmahnungen auf diesen Gebieten haben gemeinsam, dass der Abmahnende behauptet, in seinen geschützten Rechtspositionen verletzt worden zu sein. Regelmäßig setzt er dem Abgemahnten eine oft relativ kurze Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und meistens fordert er auch Schadensersatz für die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten, sowie weitere mögliche Schadenspositionen wie zum Beispiel Lizenzgebühren oder Ähnliches.

Wie wichtig sind die Fristen?

Die im Rahmen einer Abmahnung gesetzten Fristen sollten Sie unbedingt einhalten. Gerade wenn der Abmahnende von Ihnen die Unterlassung einer bestimmten Handlung fordert, droht mit Ablauf der Frist häufig kurzfristig ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Abgemahnten, der im Falle der berechtigten Abmahnung die anfallenden Kosten ganz erheblich steigert. Streitwerte zwischen 5.000 € und 50.000 € sind dabei keine Seltenheit.

Warum soll ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet in vielen Rechtsgebieten ein einmaliger Verstoß eine sogenannte Wiederholungsgefahr. Die Gerichte vermuten dann, dass dieses oder ein ähnliches rechtswidriges Verhalten vom Abgemahnten wiederholt wird. Es reicht also nicht aus, das abgemahnte Verhalten einzustellen, sondern es wird gefordert die Wiederholungsgefahr durch eine ausreichende strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung auszuräumen.

Doch Vorsicht: Häufig ist einer Abmahnung der Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung bereits beigefügt und es kommt nicht selten vor, dass der Inhalt dieses Erklärungsentwurfes zugunsten des Abmahner inhaltlich zu weit geht. Vor Abgabe einer solchen Erklärung ist es deshalb wichtig, den Inhalt genau zu prüfen oder prüfen zu lassen, denn eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist in der Regel wie ein wirksamer Vertrag auf Dauer gültig. In bestimmten Fällen kann dann eine Vertragsstrafe anfallen, die bei vorheriger Prüfung vermeidbar gewesen wäre.

Wir können helfen

Unsere Kanzlei verfügt seit vielen Jahren in den oben genannten Rechtsgebieten (und darüber hinaus) über Erfahrung darin, Abgemahnte zu verteidigen und im Namen unserer Mandanten berechtigte Abmahnungen auszusprechen, wenn Dritte rechtswidrig in ihre Rechtspositionen eingreifen.


Gerne helfen wir auch Ihnen weiter. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich am besten verhalten und welche Risiken bestehen. Im einstweiligen Rechtsschutz vertreten wir im Bedarfsfall bundesweit ihre Interessen.

So wird´s gemacht.


Stephan Stiletto

- Rechtsanwalt -


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