Wettbewerbsrecht
Die Spielregeln im Konkurrenzkampf
Rechtsanwälte Stiletto, Sack & Wilhelm
Kunibertsklostergasse 1
50688 Köln am Rhein
Telefon: +49 221 91395925
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Fair Play im Wirtschaftsleben
Ich verteidige meine Mandanten bundesweit gegen unberechtigte Abmahnungen oder spreche erfoderlichichenfalls Abmahnungen im Namen meiner Mandanten aus. Im einstweilgen Rechtschutz kann dabei häufig kurzfristig unsere Rechtsposition effektiv durchgesetzt werden.
Wehren Sie mit meiner rechtlichen Unterstützung erfolgreich Wettbewerber ab, die Ihren unternehmerischen Erfolg dadurch zu eigenen Zwecken ausnutzen möchten, dass sie Ihr Unternehmen, ihr Produkt oder ihre Marke kopieren, nachahmen oder in ein negatives Licht rücken. Treten Sie Mitbewerbern entgegen, die sich mit unfairen Mitteln Vorteile im Wettbewerb mit Ihnen verschaffen wollen.
Der kluge Unternehmer baut vor: Lassen Sie ihr Geschäftskonzept und ihre Werbeaussagen im Vorfeld darauf prüfen, ob sie damit offene Flanken für Abmahnungen bieten. Gerne überprüfe ich Ihre Internetseite, Verkaufsprospekte, Verkaufsleitfäden oder Ihren sonstige Aussenauftritt daraufhin, ob er erkennbare Wettbewerbs- oder Markenrechtsverstöße aufweist. Bereits ein fehlerhaftes Impressum im Internet kann von Mitbewerbern als Gelegenheit genutzt werden, Sie kostenpflichtig abzumahnen.
Sie sind abgemahnt worden? Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, nicht immer ist es ratsam, die vom Gegner regelmäßig geforderte Unterlassungserklärung (unverändert) abzugeben. Ich biete Ihnen an, die bestehenden Handlungsalternativen verständlich zu erläutern und gemeinsam mit Ihnen den für Sie besten Weg zu wählen.
Sie wollen Klarheit zu diesem Thema – sprechen Sie mich an.
Wettbwerber darf fremdes Markenzeichen als Google - Adword verwenden!
Können Sie sich Ihre Verärgerung vorstellen, wenn Ihr Wettbewerber eines Ihrer geschützten Unternehmenskennzeichen zur Steigerung der Auffindbarkeit seiner eigenen Werbeanzeigen im Internet verwendet? Der BGH hält dies unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig...
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Belästigung durch Fax und Email
Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass der ungefragte Versand von Werbefaxen und -Emails an potentielle Kunden nicht erst dann rechtswidrig ist, wenn dies den Charakter einer "Massen- oder Wurfsendung" erreicht.
Bereits das einzelne, ohne Zustimmung des Empfängers versandte Schreiben stellt aus Sicht der Rechtsprechung oft einen Eingriff in den "eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb" dar. Die klassische Kaltakquise kann damit in vielen Fällen berechtigte Abmahnungen und damit erhebliche Kosten nach sich ziehen.
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Falsche Abmahnungen!
Von Abmahnungen geht eine einschüchternde Wirkung aus. Gerade im Bereich File-Sharing, das vor allem von Jugendlichen fälschlich noch als "Kavaliersdelikt" angesehen wird, neigt ein gewisser Prozentsatz der Abgemahnten dazu, den ausgewiesenen Betrag ungeprüft zu zahlen. Darauf setzen unseriöse Betrüger, die mit echten Namen aber ohne Berechtigung massenhaft falsche Abmahnungen versenden. Mehr
Schmähungen im Internet
Wie in den letzten Tagen auch vermehrt im Internet zu lesen ist, nehmen Beleidigungen oder Beschimpfungen oder schlicht falsche, rufschädigenden Behauptungen im Internet zu.
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