Vertragsrecht
Gute Verträge schützen vor bösen Überraschungen
Rechtsanwälte Stiletto, Sack & Wilhelm
Kunibertsklostergasse 1
50688 Köln am Rhein
Telefon: +49 221 91395925
erstkontakt1@ra-stiletto.de
Beurteilen, Erstellen und Verhandeln aller Vertragstypen
Das deutsche Wirtschafts- und Zivilrecht kennt eine Vielzahl ständig wiederkehrender und gesetzlich normierter Vertragstypen. Von den bestehenden vertragsrechtlichen Normen sind einige zwingend – in diesem Fall könnten sich abweichende Formulierungen später als unwirksam herausstellen. Andere gesetzliche Normen können durch abweichende vertragliche Regelungen umgangen werden. Eine Beratung im Vorfeld kann Sie vor bösen Überraschungen schützen.
Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der Vertragsfreiheit. Sie können danach auch eine atypische Vertragsgestaltung mit ihrem Vertragspartner vereinbaren. Hier spielen Erfahrung und Phantasie der Vertragsparteien und ihrer Berater eine entscheidende Rolle. Meine Beratung kann Ihnen helfen, eine maßgeshneiderte Lösung zu finden.
Als Ihr persönlicher Berater bin ich jederzeit in der Lage, Vertragsdokumente für Sie auf Herz und Nieren zu prüfen. Ich erstelle, bewerte und prüfe für Sie auch gern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Als Consultant betreue ich Sie sehr gern auch langfristig, vertrauensvoll und diskret in allen Vertrags- und Strategiefragen rund um Ihr Unternehmen.
Sehr gern informiere ich Sie auch persönlich über Möglichkeiten und Konditionen.
Automatischer Zahlungsverzug tritt jetzt schneller ein !
Der Europäische Gerichtshof widerspricht der deutschen Rechtspraxis und stärkt Unternehmerrechte in bezug auf den automatischen Eintritt des Zahlungsverzugs.
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Neue Gestaltung von Internetshops wird gesetzlich vorgeschrieben
Der Gesetzgeber nimmt sogenannte "Abo - Abzocker" ins Visier. Die Gesetzevorlage der Bundesregierung bedeutet für Betreiber von Internetshops, dass der Bestellvorgang zukünftig neu gestaltet werden muss. Eine fehlerhafte Gestaltung führt nach Ablauf einer Umstellungsfrist zur Unwirksamkeit der Bestellung. Auch das Risiko einer neuen Abmahnwelle dürfte steigen. Mehr
Wettbwerber darf fremdes Markenzeichen als Google - Adword verwenden!
Können Sie sich Ihre Verärgerung vorstellen, wenn Ihr Wettbewerber eines Ihrer geschützten Unternehmenskennzeichen zur Steigerung der Auffindbarkeit seiner eigenen Werbeanzeigen im Internet verwendet? Der BGH hält dies unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig...
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Wettbewerbsrecht
Ich verteidige meine Mandanten bundesweit gegen unberechtigte Abmahnungen oder spreche erfoderlichichenfalls Abmahnungen im Namen meiner Mandanten aus. Im einstweilgen Rechtschutz kann dabei häufig kurzfristig unsere Rechtsposition effektiv durchgesetzt werden.
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