Rechter SchattenLinker Schatten

Medienberichte erwecken den Eindruck als seien Bürger und Unternehmen Rufmord, Urheberrechtsverletzungen und sonstigen Rechtsbrüchen im Internet hilflos ausgesetzt. Jüngst zeichnete auch der SPIEGEL ein Bild der Anarchie im Internet. Zweifellos ist das Durchsetzen von Rechtsansprüchen auf nationaler Ebene in der international vernetzten digitalen Welt schwieriger geworden. Aber erstens ist der Kampf für Ihr Recht im Netz nicht aussichtslos und zweitens ist zeitnahes sowie konsequentes Handeln heutzutage wichtiger denn je. Sie sollten dabei auf die Unterstützung eines auf diesem Feld erfahrenen Juristen vertrauen. Lesen Sie hier, welche Bedrohungen im Internet lauern und wie Sie sich am besten dagegen wappnen.

Längst seien im Internet Refugien für Diebe und Rufmörder entstanden, schrieb jüngst der SPIEGEL (Ausgabe vom 10. August 2009) in einem Aufmacher-Artikel über die Entwicklungen im weltweiten Netz. Urheberrechtsverletzungen sind nach Angaben des Magazins an der Tagesordnung. Inzwischen hat sich mit der Piratenpartei gar ein politischer Arm für den Diebstahl geistigen Eigentums gebildet. Paste & Copy ohne Rückfrage an die Urheber gilt vielen als Kavaliersdelikt. Ist es aber nicht. Denn auch geistiges Eigentum hat einen Wert.

In der vermeintlichen Anonymität des Webs und seiner Foren fühlen sich zudem viele zu Diffamierungen gegen Unternehmen und natürliche Personen ermutigt. „Eine ganz große Koalition aller politischen Parteien und Richtungen ist sich einig, dass die Freiheit des Netzes Verbrechen, Schmutz und Schund geradezu anzieht“, so der SPIEGEL. Weiter heißt es dort: „Während an der Oberfläche des digitalen Reichs tausend bunte Blumen blühen, Shopping, Chats, Schöngeistiges, wuchert im Wurzelwerk darunter ein Pilzgeflecht aus Intrigen, Täuschung und Terror.“

Das Magazin fragt auch: „... zerfällt das Recht im Cyberspace?“ Zweifellos ist die Lage in der international vernetzten virtuellen Welt heute komplizierter als noch in den 80er Jahren: der Zeit vor der digitalen Revolution. Gleichwohl sind Sie auch heute nicht völlig recht- und wehrlos. Ihre berechtigten Interessen sollten Sie im Streitfall einem Juristen anvertrauen, der bereits über Erfahrungen in Auseinandersetzungen mit prominenten Internet-Plattformen verfügt.

Keineswegs sollte es Ihnen gleichgültig sein, wer sich auf welche Weise im Internet über sie auslässt oder ihr geistiges Eigentum kurzerhand kapert – um im Bild der sogenannten Piratenpartei zu bleiben. 

Deshalb lautet meine Empfehlung: Beobachten Sie genau, was über Sie und Ihr Wirken im Internet publiziert wird und reagieren Sie erforderlichenfalls schnell und konsequent. Als Anwalt berate ich Sie im Verbund mit Internetexperten gern, wie ein solches Internet-Monitoring bequem und effizient durchführbar ist.

Und wenn Sie dabei auf Rechtsverstöße stoßen, sollten Sie handeln. Dabei ist durchaus auch Suchmaschinengiganten wie Google rechtlich beizukommen. So hat das Landgericht Hamburg im Jahr 2008 entschieden, dass Google keine Vorschaubilder von Grafiken fremder Webseiten zeigen darf, wenn deren Betreiber damit aus Gründen des Urheberrechts nicht einverstanden sind (Az. 308 O 42/06). Das Ergebnis der vom Suchmaschinenbetreiber angestrebten Berufung steht hier allerdings noch aus.

Vielfach sind die Dimensionen, mit denen man sich zu beschäftigen hat, aber deutlich kleiner – es geht beispielsweise um Reputationsdestruktion in Social Networks oder Blogs sowie den Diebstahl geistigen Eigentums wie Fotographien oder Markenbezeichnungen.

In diesem Zusammenhang sollten Sie auch beobachten, was über Ihre Kinder im Netz verbreitet wird und notfalls mit anwaltlicher Hilfe einschreiten. Dies hat der tragische Fall eines Teenagers gezeigt, der sich nach Beschimpfungen auf dem Portal Facebook umbrachte.

Wer glaubt, dass sich die Dinge von selbst erledigen und nicht sofort handelt, wenn rechtswidrige Inhalte ins Netz gestellt worden sind, der täuscht sich leider. Denn über die einfache Möglichkeit des schnellen Kopierens von Inhalten sowie deren automatisierte Verbreitung beispielsweise über RSS-Feeds können sich diffamierende oder sonst rechtswidrige Inhalte lawinenartig verbreiten, wenn nicht rechtzeitig interveniert wird. Die Beseitigung wird damit schwieriger.

Und: Das Netz kennt kein Vergessen. Kompromittierende Einträge können Ihnen auch nach langen Jahren noch schwer schaden, wenn beispielsweise der Personalchef eines Unternehmens, bei dem Sie sich beworben haben, Ihren Namen „googelt“. Diese Gefahr ist nicht zu unterschätzen. Nach einer aktuellen US-Studie durchsuchen 45 Prozent aller Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten Social Networks wie Facebook nach Informationen über Kandidaten, die sich in ihrem Unternehmen beworben haben.

Haben Sie Fragen oder Anliegen in Zusammenhang mit vermutlichen Rechtsverstößen im Internet: Sprechen Sie mich an.

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