Mit einem neuen Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung durch Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches den Verbraucherschutz im Internet verbessern. Damit soll vor Allem der Missstand beseitigt werden, dass Internetnutzer jährlich zu tausenden in sogenannte "Abofallen" tappen. In der Annahme ein kostenfreies Angebot z.B. eines Unternehmensregisters, einer Mitfahrzentrale oder zum Download von Dokumenten zu nutzen, nimmt der ahnungslose Bürger eine Registrierung auf der Internetseite vor. Dabei merkt er oft gar nicht, dass sich an meist versteckter Stelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel befindet, nach der mit der Registrierung ein kostenpflichtiger Vertragsschluss verbunden ist. Laufzeiten von 12 - 24 Monaten und Kosten von mehr als 100 € sind dabei keine Seltenheit.



