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Unternehmenskennzeichen

- schützen Sie Ihren Namen

Der Begriff einer Eingetragenen Marke ist auch den juristischen Laien geläufig. Wer jedoch als Unternehmer die Wirtschaftsbühne betritt, muss sich genauer damit auskennen – oder einen Berater mit profunder juristischer Kenntnis an seiner Seite wissen. Auch andere gewerblich verwendete Kennzeichen wie Eigennamen, Firmenbezeichnungen, Produktnamen, Internet-Domains und geografische Herkunftsbezeichnungen sind in der Regel rechtlich geschützt.

Ich sorge in Ihrem Namen dafür, dass Sie diesen Ihnen zustehenden Schutz auch kennen und durchsetzen lernen. Für Sie übernehme ich auch gern die Eintragung von Marken durch eine förmliche Markenanmeldung – national und international. Im Auftrag meiner Mandanten überwache ich auch kontinuierlich den Markt inklusive des Internets, um eventuelle Verletzungen Ihres Markenrechts aufzuspüren und zu verfolgen. Lassen Sie uns gemeinsam den guten Namen schützen, den Sie sich hart erarbeitet haben.

Sie sind abgemahnt worden ? Die markenrechtlichen Gründe können vielfältig sein. Oft sind Domains, Werbeslogans, Produkt- oder Firmennamen der Auslöser. Einerseits kann eine ungewollte Rechtsverletzung durch vorherige Prüfung vermieden werden, andererseits ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Insbesondere vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung empfehle ich dringend die Einholgung rechtlichen Rates.


Möglichkeiten und Risiken erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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