Die Kosten bleiben unter Ihrer Kontrolle
Oft empfinden es Ratsuchende als schwierig, ihren Anwalt auf die entstehenden Kosten anzusprechen. Deshalb hier zunächst Einiges vorab:
Grundsätzlich gibt es zwei gängige Arten der Berechnung von Anwaltskosten, nämlch die streitwertabhängige und die zeitabhängige. Dabei bietet sich die streitwertabhängige Berechnung für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts sowie für seine außergerichtliche Tätigkeit in solchen Fällen an, in denen ein Streitwert von vorne herein der Höhe nach bestimmbar ist.
Streitwert ist jeweils der Wert des streitigen Anspruchs. Ein Beispiel: Bei Streit um Kaufpreiszahlung ist dies der mit Ihrem Vertragspartner vereinbarte Preis von z.B. 1.500 €. Dieser Betrag bildet dann anhand gesetzlich vorgegebener Tabellen die Berechnungsgrundlage für die anfallenden Kosten. Entgegen der häufig angetroffenen landläufigen Meinung ist es nicht so, dass jeder Brief, jedes Telefonat und jedes Gespräch, das Sie in einer Sache mit Ihrem Anwalt führen zu einer Steigerung seines Honorars führt. Bei streitwertabhäniger Abrechnung entsteht vielmehr für die außergerichtliche Tätigkeit eine einzige Anwaltsgebühr, die im Falle einer gerichtlichen Fortsetzung des Rechtstreits sogar auf die dann anfallenden Gebühren teilweise angerechnet wird.
Zeitabhängige Abrechnung bedeutet, dass Sie sich bei Mandatserteilung auf ein Stundenhonorar des Rechtsanwalts einigen, das dann abhängig vom anfallenden Umfang der Tätigkeit entsteht. Weiter kann man vereinbaren, dass der Anwalt sie z.B. regelmäßig über die bisher angefallenen Stunden informiert oder sie benachrichtigt, wenn z.B. 4 Stunden verbraucht wurden. Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist denkbar.
In beiden Fällen können Sie die anfallenden Kosten im Blick behalten und erleben keine bösen Überraschungen. Bei mir gilt außerdem immer: Ihr gutes Recht muss bezahlbar bleiben.
Existenzgründern und Unternehmern biete ich außerdem ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in netter Atmosphäre wahlweise in meiner schönen Kanzlei am kölner Rheinufer oder in Ihren Räumlichkeiten an.
Gerne beantworte ich auch Ihre telefonische Voranfrage. Ich spreche Ihre Sprache.
So wird´s gemacht.
RA Stephan Stiletto



