Handelsrecht
Gute Beratung kann Streit vermeiden
Rechtsanwälte Stiletto, Sack & Wilhelm
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Das komplizierte Recht der Kaufleute
Wenn Kaufleute miteinander Geschäfte machen, spielt sich dies in Deutschland zum Teil nach festgelegten und teilweise recht komplizierten Regeln ab. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte Kaufmännische Bestätigungsschreiben, das umgangssprachlich auch oft als Auftragsbestätigung bezeichnet wird. Zwischen Kaufleuten kann sich später auch an scheinbar unbedeutenden Details schwerer Streit entzünden. Ein fachlicher Blick vorab kann dies vermeiden.
Kompliziert kann es auch bei den Beziehungen zwischen Handelsvertretern und Unternehmen werden. Ein häufiges Streitthema ist der Buchauszug, auf den ein Handelsvertreter Anspruch hat, um die Richtigkeit seiner Provisionsabrechnung zu prüfen. Gleiches gilt für den Handelsvertreterausgleich, dessen Höhe neben seiner schwierigen Berechnungsmethode oft der Stein des Antoßes zwischen Unternehmen und dem ausscheidenden Handelsvertreter ist.
Aus jahrelanger Praxis verfüge ich über reichhaltige Erfahrung, um hier für beide Seiten – Unternehmen und Handelsvertreter – zufriedenstellende und pragmatische Lösungen zu finden. Meine Empfehlung: Bereits beim Erstellen eines Handelsvertretervertrages sollten eindeutige Regelungen getroffen werden, um späteren Streit zu vermeiden. Aber auch im bereits bestehenden Handelsvertreterverhältnis und sogar bei bereits laufendem Rechtsstreit kann die richtige Strategie Ärger und Kosten sparen.
Bei mir erhalten Sie die entsprechende fachkundige Unterstützung.
Neue Gestaltung von Internetshops wird gesetzlich vorgeschrieben
Der Gesetzgeber nimmt sogenannte "Abo - Abzocker" ins Visier. Die Gesetzevorlage der Bundesregierung bedeutet für Betreiber von Internetshops, dass der Bestellvorgang zukünftig neu gestaltet werden muss. Eine fehlerhafte Gestaltung führt nach Ablauf einer Umstellungsfrist zur Unwirksamkeit der Bestellung. Auch das Risiko einer neuen Abmahnwelle dürfte steigen. Mehr
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Wie der Bundesgerichtshof heute entschied, hat sich ein Versandhändler mit seiner vemeindlich "guten Geschäftsidee" strafbar gemacht.
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Automatischer Zahlungsverzug tritt jetzt schneller ein !
Der Europäische Gerichtshof widerspricht der deutschen Rechtspraxis und stärkt Unternehmerrechte in bezug auf den automatischen Eintritt des Zahlungsverzugs.
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Belästigung durch Fax und Email
Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass der ungefragte Versand von Werbefaxen und -Emails an potentielle Kunden nicht erst dann rechtswidrig ist, wenn dies den Charakter einer "Massen- oder Wurfsendung" erreicht.
Bereits das einzelne, ohne Zustimmung des Empfängers versandte Schreiben stellt aus Sicht der Rechtsprechung oft einen Eingriff in den "eingerichten und ausgeübten Gewerbebetrieb" dar. Die klassische Kaltakquise kann damit in vielen Fällen berechtigte Abmahnungen und damit erhebliche Kosten nach sich ziehen.
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