Mit zwei umstrittenen Entscheidungen (Az.: 308 O 42/06 und Az.: 308 O 248/07) hat das Landgericht Hamburg zuletzt für neue Diskussionen um ein rechtlich und tatsächlich schwieriges Thema.
Wie aus verschieden Berichten über die noch nicht im Volltext vorliegenden Urteile zu entnehmen ist, hatten sich ein Comic-Zeichner und ein Fotograf dagegen gewehrt, dass ihre Werke im Rahmen der Bildersuche bei GOOGLE und anderen Anbietern im Miniformat als sogenannte Thumbnails angezeigt werden. Das Landgericht Hamburg gab beiden Recht.
Die Suchmaschinenbetreiber haben es daher bis auf weiteres zu unterlassen, diese konkreten Werke im Rahmen der Bildersuche anzuzeigen. Das Gericht begründet dies – juristisch durchaus nachvollziehbar – damit, dass es sich bei den Thumbnails nicht um ein neues Werk handele, sondern lediglich um Umgestaltungen derjenigen Werke, hinsichtlich derer ein Urheberrecht der Künstler bestand. Ohne deren Genehmigung sei eine Veröffentlichung daher rechtswidrig und rufe Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche hervor.
Google sowie Interessenverbände wie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco laufen natürlich Sturm gegen diese Entscheidungen und befürchten schon einen „Rückfall in die Steinzeit“.
http://www.eco.de/verband/202_5542.htm
Diese Entscheidungen, die nun zunächst dem zuständigen Oberlandesgericht vorgelegt werden dürften, stellen die Zulässigkeit einer Bildsuchfunktion von Suchmaschinen jedoch grundsätzlich in Frage und könnten deren Ende einläuten. Was aus Sicht der Urheber als begrüßenswert einzustufen ist, würde jedoch voraussichtlich eine Vielzahl von Arbeitsplätzen kosten. Internetbetreiber (z.B. kommerzielle Bilddatenbanken und –agenturen) und Künstler sind zum Bestreiten Ihres Lebensunterhalts nicht selten darauf angewiesen, dass ihre Bilder von Suchmaschinen gefunden werden.
Die Entscheidungen sind jedoch in einem größeren Gesamtzusammenhang zu sehen. Internetforenbetreiber und Suchmaschinenbetreiber stehen in Deutschland bislang auf dem komfortablen Standpunkt, dass sie keine Haftung für die über Ihre Seiten verbreiteten Inhalte befürchten müssten. Dies gelte selbst dann, wenn es sich um rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen in Meinungsforen oder eben Urheberrechts-verletzungen durch Bilderklau handelt. Dabei verdienen diese Anbieter überspitzt ausgedrückt auch an der Verbreitung rechtswidriger Inhalte. Die Gerichte, allen voran das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Düsseldorf, sind seit Jahren in einer Vielzahl von Verfahren damit befasst, diesen "Freibrief" kommerzieller Seitenbetreiber einzuschränken und die Rechte der Geschädigten klar zu formulieren.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, der diesen Aspekt der weltweiten Vernetzung durch das WWW bislang vernachlässigt hat. Die Diskussion um die im Zusammenhang mit dem Internet stehenden Rechtsverhältnisse geht jedoch weiter.
Wir beraten Bildagenturen, Fotografen, Webseitenbetreiber und Verbraucher im Zusammenhang mit ihren Rechten im Internet. Sowohl die Durchsetzung eigener Urheber- und Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten als auch die kostengünstigste Reaktion auf eingegangene Abmahnungen sind unser tägliches Geschäft.
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RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN. SO WIRD´S GEMACHT.
Stephan Stiletto
-Rechtsanwalt-



